Energieausweis
Energieausweis
Jedes Wohngebäude benötigt einen Energieausweis
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, oder vermieten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Gerne erstellen wir Ihnen einen gültigen Verbrauchsausweis oder auch einen Bedarfsausweis.

Energieausweis vom Experten – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie
Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Egal ob Sie verkaufen, vermieten oder einfach nur den energetischen Zustand Ihres Gebäudes kennen möchten – wir erstellen für Sie sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis. Schnell, zuverlässig und professionell!
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
- Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist oft eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu dokumentieren. Ideal für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten oder wenn die Verbrauchsdaten vorliegen.
- Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt den baulichen Zustand des Gebäudes und die Anlagentechnik. Er wird auf Grundlage einer umfassenden energetischen Bewertung erstellt und gibt detailliert Auskunft über den theoretischen Energiebedarf. Dieser ist in der Regel für Neubauten, umfangreich sanierte Gebäude und Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten erforderlich.
Ihre Vorteile mit der BW Energiekonzepte GmbH:
- Rechtssicherer Energieausweis: Wir erstellen Ihnen einen rechtlich anerkannten Energieausweis, der den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.
- Beratung vom Experten: Wir unterstützten Sie dabei, den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie zu wählen und beantwortet alle Ihre Fragen rund um die energetische Bewertung Ihres Gebäudes.
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung: Wir erstellen Ihren Energieausweis in kurzer Zeit und sorgen dafür, dass alle relevanten Daten erfasst und korrekt dokumentiert werden.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
- Verpflichtend beim Verkauf oder Vermietung: Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis für alle Verkäufer und Vermieter Pflicht. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes und mögliche Kosten.
- Energieeinsparpotenziale erkennen: Der Bedarfsausweis kann Ihnen wertvolle Hinweise auf Schwachstellen in der energetischen Qualität Ihres Gebäudes geben – so erkennen Sie Einsparpotenziale und können gezielte Maßnahmen ergreifen, um Energie und Kosten zu sparen.
Unsere Preise:
- Verbrauchsausweis: ab 120 €
- Bedarfsausweis: ab 500 €
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Gerne beraten wir Sie, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie am besten geeignet ist. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin und erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihren Energieausweis – für eine rechtssichere und energieeffiziente Zukunft.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, dann melden Sie sich bitte jederzeit bei mir.
Energieausweis - Ihre Fragen im Detail:
Übersicht: Welcher Energieausweis ist wann erforderlich?
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder umfassender Sanierung eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Aber wann benötigen Sie welchen Energieausweis? Hier erhalten Sie eine Übersicht, die Ihnen die Entscheidung erleichtert:
1. Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig:
- Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten
- Für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977
- Für sanierte Altbauten: Wenn das Gebäude durch eine energetische Sanierung auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) gebracht wurde.
- Für Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Gewerbeobjekte): Unabhängig vom Baujahr.
- Voraussetzung: Ausreichende Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen) der letzten drei Jahre müssen vorliegen.
2. Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seines theoretischen Energiebedarfs und berücksichtigt die Bausubstanz und die Anlagentechnik. Er ist detaillierter und für folgende Gebäude Pflicht:
- Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten,
- wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde,
- und keine Sanierung auf den energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) erfolgt ist.
- Alle Neubauten: Für alle Neubauten muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.
- Umfassend sanierte Altbauten: Wenn der Bauzustand umfassend verändert wird.
- Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten: Wenn das Gebäude längere Zeit leerstand oder nicht vollständig genutzt wurde.
Wann ist welcher Energieausweis notwendig?
Gebäudeart | Baujahr | Erforderlicher Energieausweis |
---|---|---|
Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten | Unabhängig vom Baujahr | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten | Baujahr nach 1977 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten | Baujahr vor 1977, unsaniert | Bedarfsausweis erforderlich |
Neubauten | Ab Baujahr 2002 | Bedarfsausweis erforderlich |
Nichtwohngebäude | Unabhängig vom Baujahr | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
Mischgebäude (überwiegend Wohnnutzung) | Unabhängig vom Baujahr | Regeln für Wohngebäude |
Mischgebäude (überwiegend Nichtwohnnutzung) | Unabhängig vom Baujahr | Regeln für Nichtwohngebäude |
Denkmalgeschützte Gebäude | Unabhängig vom Baujahr | Kein Energieausweis erforderlich (§79 GEG) |
Kleine Gebäude (< 50 m² Nutzfläche) | Unabhängig vom Baujahr | Kein Energieausweis erforderlich (§2 Nr. 2 GEG) |
Energieausweis für Verkauf, Vermietung und Verpachtung
Unabhängig von der Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) besteht eine Vorlagepflicht in folgenden Fällen:
- Verkauf eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes
- Vermietung oder Verpachtung bei Neuvermietung
- Neubau: Bei Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis Pflicht.
Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis bereits vor Baubeginn erforderlich.
Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises
Ein Energieausweis ist nicht erforderlich für:
- Baudenkmäler: Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit.
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche: Kleinere Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben, benötigen keinen Energieausweis.
- Ferienhäuser, die weniger als 4 Monate pro Jahr genutzt werden: Diese Gebäude sind ebenfalls ausgenommen.
Sie sind unsicher, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist?
Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne und erstellen für Ihre Immobilie den passenden Energieausweis – rechtssicher, schnell und zuverlässig. Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Oder rufen Sie uns an unter: +49 7732 30 27 770
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