Gewerbe / Nichtwohngebäude / Industrie
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Für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden gibt es in Deutschland verschiedene Fördermittel. Hier sind die wichtigsten Programme und Fördermöglichkeiten:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung und umfasst sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden.
1. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG):
- Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
- Kredit: Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude-Standard
- Zuschuss: Direkte Zuschüsse für die Sanierung zu einem Effizienzgebäude-Standard, ohne Kreditaufnahme
- Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzgebäude-Standard ab (z.B. Effizienzgebäude 55, 40, 40 Plus)
2. Einzelmaßnahmen:
Zuschüsse und Kredite für einzelne Sanierungsmaßnahmen, darunter:
- Dämmung von Wänden, Dach, Kellerdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie)
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Einbau einer digitalen Systemsteuerung zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ergänzend zu den BEG-Förderungen spezielle Programme für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden:
KfW-Kredit
1. Nichtwohngebäude Kredit (263) | KfW
- Förderkredit ab 0,98 % effektiver Jahreszins
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits¬zertifizierung
2. BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Fördermittel für spezifische Maßnahmen an, die auch für Nichtwohngebäude relevant sind.
3. Steuerliche Förderung
Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen: Auch Nichtwohngebäude können von steuerlichen Abschreibungen profitieren, wobei spezifische Regelungen für Gewerbeimmobilien gelten.
Beratung und Planung
Unsere Leistungen werden ebenfalls gefördert. Wir suchen für Sie die optimalen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der korrekten umzusetzen der Maßnahmen.
Haben Sie spezielle Fragen zu einem dieser Programme oder benötigen
Sie Unterstützung bei der Antragstellung?
Gewerbe / Nichtwohngebäude / Industrie - Ihre Fragen im Detail:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auf mögliche Fördermittel.
- Wir stellen für Sie die Förderanträge. Viele Förderungen müssen im Voraus beantragt werden.
- Maßnahmen umsetzen
- Nach erfolgter Maßnahmenumsetzung stellen wir die Förderanträge fertig.
- Auszahlung der Förderungen durch den Fördermittelträger.
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