Gewerbe / Nichtwohngebäude / Industrie

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Für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden gibt es in Deutschland verschiedene Fördermittel. Hier sind die wichtigsten Programme und Fördermöglichkeiten:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung und umfasst sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden.

1. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG):

2. Einzelmaßnahmen:

Zuschüsse und Kredite für einzelne Sanierungsmaßnahmen, darunter:

KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ergänzend zu den BEG-Förderungen spezielle Programme für die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden:

KfW-Kredit

1. Nichtwohngebäude Kredit (263) | KfW

2. BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Fördermittel für spezifische Maßnahmen an, die auch für Nichtwohngebäude relevant sind.

3. Steuerliche Förderung

Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen: Auch Nichtwohngebäude können von steuerlichen Abschreibungen profitieren, wobei spezifische Regelungen für Gewerbeimmobilien gelten.

Beratung und Planung

Unsere Leistungen werden ebenfalls gefördert. Wir suchen für Sie die optimalen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der korrekten umzusetzen der Maßnahmen.

Haben Sie spezielle Fragen zu einem dieser Programme oder benötigen
Sie Unterstützung bei der Antragstellung?
Dann nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf:

Gewerbe / Nichtwohngebäude / Industrie - Ihre Fragen im Detail:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie auf mögliche Fördermittel.
  2. Wir stellen für Sie die Förderanträge. Viele Förderungen müssen im Voraus beantragt werden.
  3. Maßnahmen umsetzen
  4. Nach erfolgter Maßnahmenumsetzung stellen wir die Förderanträge fertig.
  5. Auszahlung der Förderungen durch den Fördermittelträger.

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